Restaurierung

Seit 1999 in der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg ein Fachbereich "Archäologie" eingerichtet wurde (inzwischen gehört dieser Bereich zur Bauordnungsbehörde), fanden im Nürnberger Stadtgebiet zahlreiche Grabungen statt.

Gemäß des Verursacherprinzips ist der Bauherr zwar für die Übernahme der Grabungskosten sowie der Kosten für den Bericht zuständig, jedoch werden die Funde aus den Grabungen lediglich gereinigt. Selbst wenn schon während der Grabungsarbeiten klar ist, daß ein weitgehend vollständiges Gefäß gefunden wurde, kann aus Kostengründen keine Restaurierung durchgeführt werden.

Hier kommen die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Nürnberger Archäologievereins ins Spiel. In Stunden akribischer Kleinarbeit werden Gefäße wieder aufgebaut, d.h. anpassende Scherben werden gesucht und zusammengeklebt, Fehlstellen mit Gips ergänzt und anschließend eine farbliche Anpassung vorgenommen.